Wie Sie vielleicht schon aus der Presse erfahren haben, hat das Kultusministerium gestern über den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien entschieden.
Für die Klassen 5 bis 10 werden – Stand heute – in der Zeit des Lockdowns (bis 31.1.2021) weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden. Während des Zeitraums der Schulschließung wird Fernunterricht angeboten.
Für die Kursstufe findet vorerst ebenfalls Fernunterricht statt. Ab dem 18.1. kann, abhängig von den Inzidenzzahlen, wieder Präsenzunterricht stattfinden. Eine Entscheidung darüber erwarten wir frühestens Mitte der kommenden Woche. Auf jeden Fall werden ab dem 18. Januar in der Schule bis zum Monatsende die noch ausstehenden Klausuren des 1. Kurshalbjahrs geschrieben. Der Klausurenplan Jg. I und II wird derzeit erstellt und den Schülerinnen und Schülern in Kürze zugesendet.
In zwingend erforderlichen Fällen kann auch im Januar 2021 wieder eine Notbetreuung für Klasse 5-7 stattfinden; die im Fernunterricht gestellten Aufgaben werden selbstständig bearbeitet.
Das Kultusministerium appelliert, zur Wirksamkeit des Lockdowns diese Notbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn es zwingend erforderlich und keine andere Lösung möglich ist. Bitte beachten Sie die Bedingungen im entsprechenden Schreiben zur Notbetreuung, das Sie unten zum Download finden. Bedarf melden Sie bitte möglichst bis Montag, 11.01.21., 12 Uhr,
per E-Mail an das Sekretariat.
Notwendige Angaben:
– Name, Vorname d. Schüler/in
– Klassenbezeichnung (z.B. 5)
– Wochentage/Zeitraum der benötigten Betreuung.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2021-01-06-Regelungen-Schulbetrieb-nach-Weihnachtsferien