Unsere

GFS-Regeln

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GFS – Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

  • Alle Schülerinnen / alle Schüler ab der 7. Klassenstufe sollen selbstständig ein Thema erarbeiten und ihre Ergebnisse darstellen.
  • Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer erhebt bis zu den Herbstferien mit der Klassen-GFS-Liste, in welchem Fach jede Schülerin / jeder Schüler diese GFS ablegen möchte.
  • Die Höchstmenge von GFS- Präsentationen pro Fach orientiert sich an der Anzahl der Wochenstunden im jeweiligen Fach.
  • Die Fachlehrerinnen / Fachlehrer legen den Schülerinnen und Schülern mögliche Themen vor und orientieren sich dabei an einer altersgemäßen Auswahl in Inhalt und Methode.
  • Die einzelnen Fachlehrerinnen / Fachlehrer vereinbaren mit den Schülerinnen / Schülern einen Termin, an dem die GFS fertig gestellt sein wird. Es ist zu empfehlen, die GFS auf die Zeit vor den Pfingstferien zu terminieren.
  • Die GFS ist wie eine Klassenarbeit in der Zeugnisnotengebung zu gewichten.
  • Eine verspätete Abgabe einer GFS kann zu Notenabzug führen, eine Nicht-Abgabe ist als nicht erbrachte Leistung mit „ungenügend“ zu bewerten.
  • In der Kursstufe sind alle Schülerinnen / alle Schüler im Laufe der Jahrgangsstufe in drei Fächern ihrer Wahl zu einer GFS verpflichtet. Diese werden in den ersten drei Halbjahren durchgeführt. Darüber hinaus hat die Schülerin / der Schüler in einem weiteren Fach ihrer / seiner Wahl das Recht zu einer vierten GFS.
  • Weitere grundsätzliche Informationen zu GFS finden sich hier.