Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude muss eine geeignete Mund- und Nasenbedeckung getragen werden!
Die Erziehungsberechtigten müssen schriftlich bestätigen, dass bei ihren Kindern hinsichtlich des Schulbesuchs kein Ausschlussgrund vorliegt. Diesbezügliche Informationen und das Formular finden Sie auch auf dieser Homepage im Elternbereich unter Elternbriefe.