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GFS – Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen
Alle Schülerinnen / alle Schüler ab der 7. Klassenstufe sollen selbstständig ein Thema erarbeiten und ihre Ergebnisse darstellen.
Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer erhebt bis zu den Herbstferien mit der Klassen-GFS-Liste, in welchem Fach jede Schülerin / jeder Schüler diese GFS ablegen möchte.
Die Höchstmenge von GFS- Präsentationen pro Fach orientiert sich an der Anzahl der Wochenstunden im jeweiligen Fach.
Die Fachlehrerinnen / Fachlehrer legen den Schülerinnen und Schülern mögliche Themen vor und orientieren sich dabei an einer altersgemäßen Auswahl in Inhalt und Methode.
Die einzelnen Fachlehrerinnen / Fachlehrer vereinbaren mit den Schülerinnen / Schülern einen Termin, an dem die GFS fertig gestellt sein wird. Es ist zu empfehlen, die GFS auf die Zeit vor den Pfingstferien zu terminieren.
Die GFS ist wie eine Klassenarbeit in der Zeugnisnotengebung zu gewichten.
Eine verspätete Abgabe einer GFS kann zu Notenabzug führen, eine Nicht-Abgabe ist als nicht erbrachte Leistung mit „ungenügend“ zu bewerten.
In der Kursstufe sind alle Schülerinnen / alle Schüler im Laufe der Jahrgangsstufe in drei Fächern ihrer Wahl zu einer GFS verpflichtet. Diese werden in den ersten drei Halbjahren durchgeführt. Darüber hinaus hat die Schülerin / der Schüler in einem weiteren Fach ihrer / seiner Wahl das Recht zu einer vierten GFS.
Weitere grundsätzliche Informationen zu GFS finden sich hier.